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Schenkungssteuer
Was Sie wissen sollten

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf Schenkungen erhoben wird. Eine Schenkung liegt vor, wenn jemand einem anderen eine Sache oder ein Recht unentgeltlich zuwendet. Das kann zum Beispiel ein Geldgeschenk, eine Immobilie oder ein Wertpapier sein. Die Schenkungsteuer wird in der Regel vom Beschenkten bezahlt und richtet sich nach dem Wert des geschenkten Vermögens.

1. Wer muss Schenkungssteuer zahlen?

Grundsätzlich muss der Beschenkte die Schenkungssteuer bezahlen.

Allerdings gibt es Freibeträge, bis zu denen keine Steuer anfällt. Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem ab. 

Derzeit gelten folgende Freibeträge für

  • Ehegatten 500.000 Euro

  • Kinder 400.000 Euro 

  • Enkel 200.000 Euro

  • Alle anderen Personen 100.000 Euro bzw. 20.000 Euro, je nach Verwandtschaftsverhältnis.

Der Freibetrag wird alle 10 Jahre von Neuem gewährt.

Wenn der Wert des geschenkten Vermögens den Freibetrag übersteigt, muss im Normalfall der Beschenkte Schenkungssteuer zahlen. 

Ehegatten und Kinder haben einen, vergleichsweise geringen Steuersatz, während bei anderen Verwandten und Nichtverwandten höhere Sätze anfallen.

2. Wie wird die Schenkungssteuer berechnet?

Die Schenkungssteuer wird auf Basis des steuerpflichtigen Erwerbs berechnet. Der steuerpflichtige Erwerb ist der Wert des geschenkten Vermögens abzüglich der Freibeträge. Der Steuersatz richtet sich dann nach der Steuerklasse, in die der Beschenkte fällt.

3. Wie erfährt das Finanzamt von einer Schenkung?

Das Finanzamt erfährt von Schenkungen durch Anzeige seitens Schenker oder Beschenktem. Bei notariell beurkundeten Schenkungen bspw. bei Grundstücksschenkungen übernimmt diese Aufgabe der Notar. 

Wenn die Schenkung den Freibetrag wahrscheinlich übersteigt, fordert das Finanzamt den Beschenkten auf, eine Schenkungssteuererklärung an das Finanzamt zu senden und die Schenkungssteuer zu berechnen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Finanzamt auch andere Methoden zur Überprüfung von Schenkungen nutzen kann. 

Es kann auch bei Immobilienübertragungen über das Grundbuch erfahren, ob Schenkungen vorgenommen wurden. Deshalb ist es ratsam, Schenkungen korrekt und fristgerecht an das Finanzamt zu melden, um Probleme zu vermeiden.

4. Wie kann man die Schenkungssteuer minimieren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Schenkungssteuer zu minimieren. Eine Möglichkeit ist die frühzeitige Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge. Hierbei können Schenkungen zu Lebzeiten helfen, die Steuerlast zu reduzieren.

Die gängige Praxis ist der Übergang des Vermögens unter Nießbrauchsvorbehalt. Dabei wird das zivilrechtliche Eigentum übertragen, während die Früchte einer Sache beim Schenker verbleiben.

Dies hat zwei Vorteile:​

  • Die Schenkungsteuer wird minimiert

  • Der Schenker behält Zeit seines Lebens die Möglichkeit von einer Sache die Überschüsse für sich zu behalten bspw. bei Schenkung einer vermieteten Wohnung

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Freibeträge und Steuerbefreiungen zu nutzen. So sind zum Beispiel vermietete Wohnungen steuerbegünstigt. Hierbei ist es immer empfehlenswert einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der wertvolle Tipps geben kann und die Regelungen kennt. 

Kombinationen von Steuerbefreiungen und gestalterischen Maßnahmen hinsichtlich Übergangs von Eigentum können die Schenkungssteuer auf ein Minimum reduzieren.

5. Wie oft kann man Geld verschenken?

In den meisten Ländern gibt es keine Beschränkungen für die Anzahl oder die Höhe von Geldgeschenken, die eine Person verschenken kann. In Deutschland jedoch ist es zu beachten, dass es Freibeträge gibt. Überschreitet die Schenkung diese, sind solche steuerlich relevant. 

Wichtig ist dabei zu beachten, dass Gelegenheitsgeschenke z.B. kleinere Beträge zu Geburtstagen o.ä. nicht auf die Freibeträge angerechnet werden. Angerechnet werden jedoch Beträge, welche für eine Einkommensschicht eher als Übertragung von Vermögen gewertet werden. Hierbei kommt es stark auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schenkers an.

Es ist daher ratsam, sich vor dem Verschenken größerer Geldbeträge über die geltenden Steuervorschriften zu informieren.

FAZIT

Um die Steuerlast zu minimieren, ist eine frühzeitige Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge empfehlenswert. Dabei können Schenkungen zu Lebzeiten helfen, die Freibeträge optimal auszunutzen und die Steuerlast zu reduzieren. Auch die Wahl der richtigen Schenkungsform kann dazu beitragen, Vermögen steueroptimiert zu übertragen.

Insgesamt ist die Schenkungssteuer ein komplexes Thema, das eine individuelle Beratung erfordert. Ein erfahrener Steuerberater oder Rechtsanwalt kann bei der Planung der Vermögensnachfolge unterstützen und wertvolle Tipps geben, um die Schenkungssteuer zu minimieren.

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